Allgemeine Geschäftsbedingungen
Homes Operations GmbH · Franz-Joseph-Spiegler-Str. 51 · 88239 Wangen im Allgäu
Stand: September 2026 · Gültig für Direktbuchungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Ferienwohnungen und Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Homes Operations GmbH (nachfolgend „Homes") und dem Gast unmittelbar abgeschlossen werden – insbesondere über die Websites von Homes, per E-Mail, per Telefon oder über die von Homes eingesetzten Buchungsstrecken. Sie gelten ebenso für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen.
1.2 Für Buchungen über Online-Reiseportale und Vermittlungsplattformen (z. B. Booking.com, Airbnb, FeWo-direkt) gelten vorrangig die dort vor Vertragsschluss ausgewiesenen Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Ergänzend und unabhängig vom Buchungsweg gilt die Hausordnung nach Ziffer 10, die dem Gast vor Vertragsschluss auf der jeweiligen Plattform angezeigt wird.
1.3 Vertragspartner des Gastes ist ausschließlich die Homes Operations GmbH. Die Unterkünfte werden unter verschiedenen Marken angeboten, unter anderem Heimatel Ferienwohnungen, Bergwald Panorama Suiten, Rosenalm Scheidegg, Ferienappartements Hochberg, A huesle sowie weiteren Marken an wechselnden Standorten. Vertragspartner ist in allen Fällen Homes.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Gastes werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Homes hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Unterkünfte auf den Websites von Homes stellt kein bindendes Angebot dar. Mit der Buchungsanfrage gibt der Gast ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages ab.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald dem Gast die Buchungsbestätigung von Homes in Textform (in der Regel per E-Mail) zugeht. Eine automatisierte Eingangsbestätigung der Anfrage stellt noch keine Annahme dar.
2.3 Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie Anzahl und Alter der anreisenden Personen.
2.4 Homes ist nicht verpflichtet, eine Buchungsanfrage anzunehmen. Eine Ablehnung erfolgt insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unvollständigen oder unzutreffenden Angaben oder wenn aus früheren Aufenthalten erhebliche Vertragsverstöße bekannt sind.
3. Leistungsbeschreibung, Fotos, Ausstattung und Zuweisung der Einheit
3.1 Maßgeblich für den vertraglich geschuldeten Zustand der Unterkunft sind die Angaben in der Buchungsbestätigung sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesene Objektbeschreibung. Verbindlich zugesagt sind insbesondere Lage und Anschrift der Unterkunft, die zulässige Höchstbelegung, die Anzahl der Schlafräume und Schlafgelegenheiten, das Vorhandensein von Küche und Bad sowie die ausdrücklich als vorhanden ausgewiesenen wesentlichen Einrichtungen wie Balkon oder Terrasse, Stellplatz, Hallenbad oder Sauna.
3.2 Fotos, Grundrisse, Videos und vergleichbare Darstellungen dienen der Veranschaulichung. Sie geben den Zustand zum Zeitpunkt der Aufnahme wieder und begründen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne des § 443 BGB. Farbwiedergabe, Bildausschnitt und Perspektive können vom tatsächlichen Eindruck vor Ort abweichen; Farben werden zudem je nach Bildschirm unterschiedlich dargestellt.
3.3 Homes bietet in mehreren Häusern Einheiten gleicher oder ähnlicher Art an. Einzelne Aufnahmen können daher beispielhaft eine vergleichbare Einheit desselben Hauses zeigen; eine Kennzeichnung der einzelnen Aufnahme erfolgt nicht. Vergleichbar sind Einheiten, die in Größenordnung, Zuschnitt, Anzahl der Schlafgelegenheiten und Ausstattungsniveau übereinstimmen. Für die gebuchte Einheit sind allein die Angaben nach Ziffer 3.1 sowie die Angaben in der Buchungsbestätigung maßgeblich. Auf Anfrage teilt Homes dem Gast vor Vertragsschluss mit, welche Aufnahmen die gebuchte Einheit zeigen.
3.4 Homes ist berechtigt, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Geräte, Textilien und sonstige Ausstattung während der Vertragslaufzeit zu ersetzen, instand zu setzen, umzustellen oder gegen gleichwertige Gegenstände auszutauschen, insbesondere bei Verschleiß, Beschädigung, Defekt, Rückruf oder Modernisierung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Hersteller, eine bestimmte Marke, Bauart, Farbe, Form oder Anordnung einzelner Ausstattungsgegenstände besteht nicht.
3.5 Änderungen nach Ziffer 3.4 sind dem Gast zumutbar und lassen den Vertrag unberührt, soweit sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Unterkunft nicht beeinträchtigen. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn Anzahl und Art der Schlafgelegenheiten, die nutzbare Wohnfläche sowie die nach Ziffer 3.1 zugesagten wesentlichen Einrichtungen erhalten bleiben. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei erheblichen Abweichungen bleiben unberührt.
3.6 Abweichungen bei Zusatz- und Verbrauchsausstattung, etwa bei Küchenkleingeräten, Geschirr- und Besteckmengen, Dekoration, Wäscheständern, Spielsachen oder Freizeitgeräten, begründen keinen Mangel, solange die vertragsgemäße Nutzung der Unterkunft nicht beeinträchtigt ist. Fehlt ein solcher Gegenstand oder ist er unbrauchbar, ersetzt Homes ihn nach Anzeige durch den Gast (Ziffer 11.1) im Rahmen des Zumutbaren.
3.7 Angaben zu Gemeinschaftseinrichtungen außerhalb der Unterkunft, insbesondere zu Hallenbad, Sauna, Wellnessbereich, Fitnessraum oder Spielekeller, stehen unter dem Vorbehalt von Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs- und Schließzeiten sowie behördlicher Anordnungen. Homes teilt planbare Schließzeiten, soweit sie bei Vertragsschluss bekannt sind, vorab mit.
3.8 Angaben zu Umgebung, Freizeit- und Gastronomieangeboten, Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen, Öffnungszeiten und Verkehrsanbindungen beruhen auf Informationen Dritter und dienen der Orientierung. Ein vertraglicher Anspruch auf deren Bestand oder Verfügbarkeit besteht nicht.
3.9 Offensichtliche Irrtümer sowie Schreib-, Druck- und Rechenfehler in Beschreibungen, Preisangaben oder Buchungsbestätigungen berechtigen Homes zur Berichtigung. Homes teilt dem Gast die Berichtigung unverzüglich mit. Ist dem Gast das Festhalten am berichtigten Vertrag nicht zumutbar, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
3.10 Homes ist berechtigt, dem Gast anstelle der gebuchten Einheit jederzeit eine höherwertige Einheit zuzuweisen. Höherwertig ist eine Einheit, die der gebuchten in Wohnfläche, in Anzahl und Art der Schlafgelegenheiten sowie im Ausstattungsniveau mindestens entspricht, die im selben Haus oder am selben Standort liegt und bei der die bei der Buchung ausdrücklich vereinbarten Merkmale erhalten bleiben; hierzu zählen insbesondere eine zugesagte Erdgeschoss- oder Aufzugslage, die Erlaubnis zur Mitnahme von Tieren, ein zugesagter Ausblick sowie die Lage benachbarter, gemeinsam gebuchter Einheiten. Eine vorherige Ankündigung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Homes teilt dem Gast die tatsächlich zugewiesene Einheit spätestens mit der Übermittlung der Zugangsdaten mit. Ein Mehrpreis wird nicht berechnet.
3.11 Ist Homes die Bereitstellung der gebuchten Einheit aus Gründen unmöglich oder unzumutbar, die Homes nicht zu vertreten hat — etwa wegen Wasser- oder Brandschadens, Ausfalls der Heizung oder unaufschiebbarer Reparaturen —, kann Homes dem Gast eine andere Einheit anbieten, die den Anforderungen nach Ziffer 3.10 nicht in allen Punkten entspricht. Homes informiert den Gast hierüber unverzüglich und vor der Anreise. Ist der für die Ersatzeinheit ausgewiesene Preis niedriger als der gebuchte, erstattet Homes die Differenz unverzüglich. Ist die Ersatzeinheit für den Gast nicht zumutbar, kann er innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Mitteilung, spätestens jedoch bis zur Anreise, kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Gastes bleiben unberührt.
3.12 Ist für eine Unterkunft eine Feuerstätte (Ofen, Kamin) ausgewiesen, steht deren Nutzbarkeit unter dem Vorbehalt von Wartungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten, der Prüfung durch die zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen Bezirksschornsteinfeger sowie behördlicher Anordnungen, insbesondere ortsrechtlicher Beschränkungen bei austauscharmen Wetterlagen. Die Unterkunft ist unabhängig von der Feuerstätte beheizbar; eine vorübergehende Nichtnutzbarkeit der Feuerstätte lässt den vertragsgemäßen Gebrauch der Unterkunft unberührt, solange deren Beheizung gewährleistet ist. Homes teilt eine bei Vertragsschluss bereits bekannte Nichtnutzbarkeit vorab mit. Die gesetzlichen Rechte des Gastes bei erheblichen Abweichungen bleiben unberührt.
4. Preise, Kurbeitrag, Zahlung und Rechnung
4.1 Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
4.2 Ortsrechtlich erhobene Abgaben, insbesondere der Kurbeitrag bzw. die Gästetaxe, sind im Übernachtungspreis nicht enthalten. Sie werden von Homes im Namen und für Rechnung der jeweiligen Gemeinde nach deren Satzung erhoben und gesondert ausgewiesen.
4.3 Eine Endreinigungspauschale in der für die jeweilige Unterkunft ausgewiesenen Höhe wird gesondert berechnet und ist gemeinsam mit dem Übernachtungspreis fällig.
4.4 Eine Anzahlung wird nicht erhoben. Der Gesamtbetrag ist je nach gewählter Zahlungsart wie folgt fällig:
- a) bei Zahlung über PayPal oder Stripe sofort mit der Buchung;
- b) bei Zahlung per Banküberweisung spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag;
- c) bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Anreisetag erfolgen, sofort mit der Buchung. Bei Buchungen am Anreisetag hat die Zahlung umgehend, in der Regel innerhalb einer Stunde, zu erfolgen.
4.5 Der Fälligkeitszeitpunkt ist damit kalendermäßig bestimmt. Eine gesonderte Zahlungserinnerung erfolgt nicht. Der Gast kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht bis zum Ablauf der Frist nach Ziffer 4.4 zahlt; der Fälligkeitstermin wird dem Gast in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
4.6 Akzeptierte Zahlungsmittel sind die Banküberweisung sowie die von Homes im Buchungsprozess angebotenen Online-Zahlungsarten. Barzahlungen werden nicht angenommen.
4.7 Zahlt der Gast nicht bis zum Fälligkeitstermin, ist Homes berechtigt, dem Gast eine kurze Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ziffer 6.2 bis 6.4 gelten entsprechend.
4.8 Der Gast erklärt sich mit der Buchung damit einverstanden, die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zu erhalten.
4.9 Der Gast kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Gast nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5. Widerrufsrecht
5.1 Bei Verträgen über die Beherbergung zu einem bestimmten Termin oder Zeitraum besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
5.2 Es gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen nach Ziffer 6 sowie die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Fristen.
6. Stornierung, Rücktritt des Gastes, Nichtanreise
6.1 Der Gast kann die Buchung innerhalb der in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Stornierungsfrist kostenfrei stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform unter Angabe der Buchungsnummer; maßgeblich ist der Zugang bei Homes.
6.2 Nach Ablauf der kostenfreien Stornierungsfrist behält Homes den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Homes muss sich hierauf die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Diese werden pauschal mit der berechneten Endreinigungspauschale angesetzt, mindestens jedoch mit 10 % des vereinbarten Übernachtungspreises. Bereits gezahlte Kurbeiträge werden vollständig erstattet.
6.3 Auf den verbleibenden Betrag wird zusätzlich angerechnet, was Homes durch eine anderweitige Vermietung der Unterkunft im stornierten Zeitraum tatsächlich erlangt. Homes wird sich in zumutbarem Umfang um eine anderweitige Vermietung bemühen.
6.4 Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Homes kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Homes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.5 Reist der Gast ohne vorherige Stornierung nicht an, gilt die Buchung als storniert; Ziffer 6.2 bis 6.4 gelten entsprechend. Hat der Gast bis zum Ablauf des Anreisetages weder die Unterkunft bezogen noch eine verspätete Anreise nach Ziffer 8.5 angezeigt, ist Homes ab 00:00 Uhr des Folgetages berechtigt, über die Unterkunft anderweitig zu verfügen.
6.6 Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen; Ziffer 6.2 bis 6.4 gelten entsprechend.
6.7 Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Stimmt Homes einer Umbuchung auf einen anderen Zeitraum oder eine andere Unterkunft zu, gelten die für den neuen Zeitraum bzw. die neue Unterkunft ausgewiesenen Preise. Eine sich daraus ergebende Preisdifferenz ist vom Gast auszugleichen. Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
6.8 Homes empfiehlt dem Gast den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.9 Reiserücktrittsschutz von Homes. Der Gast kann gemeinsam mit der Buchung einen von Homes angebotenen Reiserücktrittsschutz gegen ein Entgelt von 3 % des Reisepreises hinzubuchen. Dieser Schutz ist keine Versicherung im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes, sondern eine vertragliche Zusatzleistung von Homes.
6.10 Der Reiserücktrittsschutz greift, wenn der Gast die gebuchte Reise wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht antreten kann, namentlich wegen Krankheit oder Unfalls des Gastes oder wegen eines Todesfalls im engsten Familienkreis. Der Gast weist das Ereignis auf Verlangen in geeigneter Form nach, bei Krankheit oder Unfall durch ärztliche Bescheinigung.
6.11 Im Leistungsfall erhält der Gast von Homes einen Gutschein über die ausgefallenen Übernachtungskosten. Der Gutschein ist ausschließlich für die ursprünglich gebuchte Unterkunft einlösbar, nicht auf Dritte übertragbar und nicht in Geld auszahlbar. Er ist bis ein Jahr nach dem ursprünglichen Abreisedatum einlösbar; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Beginn des neuen Aufenthalts. Ein Anspruch auf Erstattung des Entgelts nach Ziffer 6.9 besteht nicht, wenn der Gast die Reise antritt.
6.12 Die gesetzlichen Rechte des Gastes sowie die Regelungen der Ziffern 6.1 bis 6.7 bleiben vom Reiserücktrittsschutz unberührt. Der Gast kann frei entscheiden, ob er ihn hinzubucht; die Buchung der Unterkunft ist davon nicht abhängig.
7. Rücktritt und Kündigung durch Homes
7.1 Wird die Unterkunft aus Gründen, die Homes nicht zu vertreten hat, unbewohnbar oder ist die Erbringung der Leistung infolge höherer Gewalt unmöglich, ist Homes zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen in diesem Fall nicht, soweit Homes den Umstand nicht zu vertreten hat.
7.2 Homes ist berechtigt, dem Gast eine gleichwertige Ersatzunterkunft anzubieten. Nimmt der Gast das Angebot an, entfällt der Rücktritt; etwaige Mehrkosten trägt Homes.
7.3 Homes ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Gast trotz Abmahnung erheblich gegen die Pflichten aus Ziffer 9 oder 10 verstößt, wenn er bei der Buchung wesentliche Angaben unzutreffend gemacht hat oder wenn die Unterkunft über die zulässige Personenzahl hinaus belegt wird. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei erheblicher Störung des Hausfriedens, bei rechtswidriger Nutzung oder bei Gefährdung von Personen oder Sachen, ist die Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig.
7.4 Im Fall der Kündigung nach Ziffer 7.3 behält Homes den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; Ziffer 6.2 bis 6.4 gelten entsprechend. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8. An- und Abreise, Schlüssel und Zugangsdaten
8.1 Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen, sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes geregelt ist.
8.2 Der Zugang erfolgt in der Regel über ein Schlüsselsystem bzw. elektronische Zugangsdaten. Der Gast ist verpflichtet, Schlüssel, Codes und Zugangsdaten sorgfältig zu verwahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
8.3 Eine frühere Anreise (Early Check-in) oder ein späterer Check-out (Late Check-out) kann nach vorheriger Absprache und nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Räumt der Gast die Unterkunft ohne Absprache nicht rechtzeitig, schuldet er den vollen Übernachtungspreis für den weiteren Tag sowie den Ersatz des darüber hinaus entstehenden Schadens.
8.4 Überlassene Schlüssel, Schlüsselkarten und Parkausweise sind am Abreisetag an Homes, an einen von Homes beauftragten Dritten oder an dem in der Unterkunft ausgeschilderten Ablageort zu hinterlegen. Bei Verlust oder Nichtabgabe wird eine Pauschale von 100,00 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Homes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, insbesondere für den Austausch einer Schließanlage, vorbehalten.
8.5 Der Gast informiert Homes rechtzeitig, wenn sich die Anreise über 20:00 Uhr hinaus verzögert oder erst an einem späteren Tag erfolgt.
9. Belegung und Nutzung der Unterkunft
9.1 Die Unterkunft darf nur von der in der Buchungsbestätigung genannten Anzahl an Personen bewohnt werden. Kinder und Säuglinge zählen als Personen, sofern in der Objektbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Die für die jeweilige Unterkunft ausgewiesene Höchstbelegung darf nicht überschritten werden.
9.2 Die Aufnahme zusätzlicher Personen bedarf der vorherigen Zustimmung von Homes in Textform und ist mit dem für die jeweilige Unterkunft ausgewiesenen Zuschlag je Person und Nacht zu vergüten. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus der Objektbeschreibung bzw. dem Buchungsprozess. Bei nicht angezeigter Mehrbelegung ist Homes zur Kündigung nach Ziffer 7.3 berechtigt; zusätzlich wird der Belegungszuschlag für den gesamten Aufenthaltszeitraum berechnet.
9.3 Der Besuch von Tagesgästen ist Homes vorab anzuzeigen. Eine Übernachtung von Besuchern ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
9.4 Die Unterkunft darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung von Homes in Textform.
9.5 Die Weitervermietung, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Unterkunft an Dritte ist untersagt, insbesondere die Weitergabe zu höheren als den von Homes ausgewiesenen Preisen. Die Abtretung oder der Verkauf von Ansprüchen gegenüber Homes ist unzulässig.
10. Hausordnung
Die nachfolgenden Regelungen gelten unabhängig vom Buchungsweg für alle Gäste sowie für deren Mitreisende und Besucher.
10.1 Rauchverbot. In sämtlichen Innenräumen einschließlich Balkonen und Terrassen, soweit dort ausgeschildert, ist das Rauchen untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse. Bei einem Verstoß wird eine Pauschale für die erforderliche Sonderreinigung und Geruchsneutralisierung in Höhe von 250,00 € berechnet. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; Homes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
10.2 Haustiere. Die Mitnahme von Tieren ist nur in den als tierfreundlich ausgewiesenen Unterkünften, nur nach vorheriger Zustimmung von Homes in Textform und gegen eine Gebühr von 20,00 € je Tier und Nacht gestattet. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden und sich nicht auf Betten und Polstermöbeln aufhalten. Bei nicht angezeigter Mitnahme wird eine Pauschale von 150,00 € berechnet; Ziffer 10.1 Satz 4 gilt entsprechend. Assistenzhunde sind hiervon ausgenommen und stets gestattet.
10.3 Ruhezeiten. Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie während der ortsüblichen Mittagsruhe ist auf die Nachtruhe und die Belange der übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Viele Unterkünfte befinden sich in Mehrparteienhäusern und Wohngebieten.
10.4 Feiern und Veranstaltungen. Partys, Feiern und Veranstaltungen jeder Art sind in und an der Unterkunft untersagt.
10.5 Sorgfalt. Der Gast behandelt die Unterkunft und das Inventar pfleglich. Bei Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen. Abfall ist nach den örtlichen Vorgaben zu trennen und zu entsorgen. Geschirr ist gereinigt zu hinterlassen; die Unterkunft ist besenrein zu übergeben. Über die übliche Endreinigung hinausgehender Reinigungsaufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
10.6 Feuerstätten – Grundsatz. Einzelne Unterkünfte verfügen über eine Feuerstätte für feste Brennstoffe (Kachelofen, Kaminofen oder Kamin, nachfolgend einheitlich „Ofen"). Die Nutzung des Ofens ist freiwillig und ersetzt die Beheizung der Unterkunft nicht; die Unterkunft ist unabhängig vom Ofen beheizbar. An jedem Ofen ist ein Aushang mit der Bedienungsanleitung angebracht. Der Gast liest diesen Aushang vor der ersten Benutzung und beachtet ihn. Den Ofen darf nur bedienen, wer mit der Bedienung einer Feuerstätte vertraut ist und sich die Bedienung sicher zutraut; wer unsicher ist, benutzt den Ofen nicht. Der Ofen soll während des Aufenthalts von derselben Person bedient werden. Personen unter 16 Jahren dürfen den Ofen nicht bedienen. Kinder und Tiere sind bei brennendem Feuer zu beaufsichtigen.
10.7 Brennstoff. Verwendet werden darf ausschließlich das vom Haus bereitgestellte trockene Scheitholz zusammen mit den bereitgestellten Holzanzündern. Nicht verwendet werden dürfen insbesondere Papier, Zeitungen, Kartonagen, Küchen- und sonstige Abfälle, behandeltes, lackiertes, verleimtes oder beschichtetes Holz, feuchtes oder frisch geschlagenes Holz sowie flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus, Benzin oder Grillanzünderflüssigkeit. Die Verbrennung anderer als der zugelassenen Brennstoffe ist zugleich nach § 3 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) unzulässig. Es ist höchstens die auf dem Aushang angegebene Holzmenge je Abbrand aufzulegen; der Brennraum darf nicht vollständig gefüllt werden. Die auf dem Aushang beschriebene Reihenfolge beim Anzünden und beim Einstellen der Luftzufuhr ist einzuhalten. Gehen die bereitgestellten Holzanzünder während des Aufenthalts zur Neige, zeigt der Gast dies Homes an oder beschafft handelsübliche feste Holzanzünder; flüssige Anzündmittel sind auch in diesem Fall unzulässig.
10.8 Betrieb und Aufsicht. Ein brennendes oder glimmendes Feuer darf nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die Unterkunft darf nicht verlassen werden und es darf nicht geschlafen werden, solange das Feuer nicht vollständig erloschen ist. Die Ofentür ist während des Betriebs geschlossen zu halten. Ofentür, Sichtscheibe, Ofenkorpus und Rauchrohr werden im Betrieb sehr heiß und bleiben es nach dem Erlöschen noch längere Zeit. Im Umkreis des Ofens dürfen keine brennbaren Gegenstände abgelegt, gelagert oder getrocknet werden, insbesondere keine Textilien, Kleidung, Papier, Möbel, Brennholz oder Dekoration; der auf dem Aushang angegebene Sicherheitsabstand ist einzuhalten. Zuluftöffnungen und Lüftungsgitter dürfen nicht verschlossen oder abgedeckt werden. Rauchwarnmelder dürfen nicht abgeklebt, entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden.
10.9 Asche. Asche ist ausschließlich in vollständig erkaltetem Zustand und ausschließlich in dem dafür bereitgestellten nicht brennbaren Behälter zu entsorgen. Asche kann auch Tage nach dem Abbrand noch Glut enthalten. Die Entsorgung in Papier-, Rest- oder Bioabfallbehältern, in Kunststoffbehältern sowie auf brennbarem Untergrund im Freien ist untersagt.
10.10 Störungen und Notfall. Tritt Rauch in den Raum, zieht der Ofen nicht ab oder zeigt sich ein sonstiger ungewöhnlicher Betriebszustand, ist der Ofen nicht weiter zu betreiben; der Gast lüftet, verlässt im Zweifel die Unterkunft und zeigt dies Homes unverzüglich nach Ziffer 11.1 an. In Unterkünften mit Ofen steht ein Feuerlöscher bereit; sein Standort ist gekennzeichnet und auf dem Aushang angegeben. Bei einem Brand, der nicht sofort und ohne eigene Gefährdung beherrscht werden kann, ist unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu verständigen und das Gebäude zu verlassen. Der Gast ist nicht verpflichtet, einen Löschversuch zu unternehmen.
10.11 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Hausordnung ist Homes zur Kündigung nach Ziffer 7.3 berechtigt.
11. Mitwirkungs- und Anzeigepflichten des Gastes
11.1 Der Gast ist verpflichtet, Mängel oder Störungen unverzüglich nach Kenntnis gegenüber Homes anzuzeigen und Homes Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Erreichbar ist Homes unter der Rufnummer +49 176 55292298 sowie unter der in der Buchungsbestätigung genannten E-Mail-Adresse.
11.2 Unterlässt der Gast die Anzeige schuldhaft, so kann er Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz insoweit nicht geltend machen, als Homes bei rechtzeitiger Anzeige Abhilfe hätte schaffen können.
11.3 Der Gast ist verpflichtet, Schäden an der Unterkunft oder am Inventar unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren zur Schadensminderung beizutragen. Auf die Möglichkeit ungewöhnlich hoher Schäden hat der Gast Homes rechtzeitig hinzuweisen.
12. Haftung des Gastes
12.1 Der Gast haftet für alle von ihm, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern schuldhaft verursachten Schäden an der Unterkunft, am Inventar, am Gebäude und an den Außenanlagen nach den gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Der Gast haftet ferner für die Kosten, die durch ein schuldhaft ausgelöstes Fehlalarmieren von Rettungs- oder Sicherheitsdiensten entstehen.
12.3 Nutzung von Feuerstätten. Ob er den Ofen nach Ziffer 10.6 in Betrieb nimmt, entscheidet der Gast eigenverantwortlich; eine Pflicht zur Nutzung besteht nicht. Für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher durch eine Bedienung des Ofens entgegen den Ziffern 10.6 bis 10.10 oder entgegen dem Aushang am Ofen schuldhaft verursachen, haftet der Gast nach Ziffer 12.1. Die Haftung setzt Verschulden voraus; eine verschuldensunabhängige Haftung des Gastes wird durch diese Ziffer nicht begründet. Die Pflichten von Homes nach Ziffer 13.8 bleiben unberührt; auf die Haftung von Homes nach den Ziffern 13.1 bis 13.3 hat diese Ziffer keinen Einfluss.
12.4 Homes empfiehlt dem Gast, das Bestehen einer Privathaftpflichtversicherung sicherzustellen. Eine Kaution wird nicht erhoben.
13. Haftung von Homes
13.1 Homes haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
13.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Homes nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung von Homes ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Homes.
13.4 Für vom Gast eingebrachte Sachen haftet Homes nach den §§ 701 ff. BGB. Danach ist die Haftung auf 3.500,00 € und für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf 800,00 € begrenzt. Eine Verwahrungsmöglichkeit für Wertsachen wird nicht angeboten; die Aufbewahrung erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes.
13.5 Für Unterbrechungen der Versorgung mit Strom, Wasser, Wärme oder Internet sowie für Beeinträchtigungen durch Bau- oder Witterungseinflüsse, die Homes nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen. Die Verfügbarkeit eines Internetzugangs wird nicht garantiert.
13.6 Stellplätze werden ohne Bewachung überlassen; ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Für abgestellte Fahrzeuge und deren Inhalt haftet Homes nur nach Maßgabe der Ziffern 13.1 bis 13.3.
13.7 Zurückgelassene Gegenstände werden 3 Monate aufbewahrt und auf Wunsch, auf Kosten und Gefahr des Gastes nachgesendet.
13.8 Feuerstätten. Homes hält die Öfen in einem betriebssicheren Zustand, lässt sie regelmäßig warten sowie durch die zuständige Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen Bezirksschornsteinfeger prüfen und stellt in Unterkünften mit Ofen geeignetes trockenes Brennholz, Holzanzünder, einen nicht brennbaren Aschebehälter, einen Feuerlöscher sowie den Aushang mit der Bedienungsanleitung bereit. Die Verkehrssicherungspflichten von Homes werden durch die Ziffern 10.6 bis 10.10 und 12.3 weder eingeschränkt noch auf den Gast übertragen. Für die Haftung von Homes im Zusammenhang mit dem Ofen gelten die Ziffern 13.1 bis 13.3; insbesondere haftet Homes nach Ziffer 13.1 unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Meldepflicht und Kurbeitrag
14.1 Der Gast ist verpflichtet, die zur Erfüllung der gesetzlichen Melde- und Kurbeitragspflichten erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen.
14.2 Ausländische Gäste sind nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes verpflichtet, einen besonderen Meldeschein auszufüllen und auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
15. Datenschutz
15.1 Homes verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
15.2 Die Datenschutzinformationen sind abrufbar unter: https://heimatel.com/datenschutz
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
16.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
16.3 Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wangen im Allgäu. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16.4 Homes ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.